Manchmal lernt man, während man eigentlich dringend benötigte Informationen sucht, Dinge, über die man nur staunen kann. So zum Beispiel die (Un)Tiefen und Feinheiten des deutschen ermäßigten Mehrwertsteuersatzes. Dass für Maulesel und Maultiere der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt, für Esel aber nur im geschlachteten Zustand wusste ich schon. Aber es gibt noch viel mehr Rätselhaftes beim Mehrwertsteuersatz:
„17. Wie begründet es die Bundesregierung, dass für alle Arten von Haus- schweinen der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt, für Schweine, die nicht Haustiere sind, z. B. Wild-, Warzen-, Pinselohr- und Waldschweine, Cele- bes-Hirscheber und Pekaris sowie Flusspferde, obgleich sie mit den Schweinen nahe verwandt sind, aber der Normalsatz, und auf welche Summe beläuft sich das jährliche Umsatzsteueraufkommen, bezogen auf Wild-, Warzen-, Pinselohr- und Waldschweine, Celebes-Hirscheber und Pekaris sowie Flusspferde? …
30. Wie begründet es die Bundesregierung, dass für Tomaten, ganz oder in Stü cken, auch homogenisiert, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, z. B. Tomatenmark, Tomatenpüree oder Tomaten- konzentrat sowie Tomatensaft mit einem Gehalt an Trockenstoff von sie- ben Gewichtshundertteilen oder mehr der ermäßigte, für Tomatenketchup und andere Tomatensoßen sowie Tomatensuppen und Zubereitungen zum Herstellen solcher Suppen jedoch der Normalsatz gilt? …
34. Wie begründet es die Bundesregierung, dass für Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher für Kinder der ermäßigte, für Bilderbücher für Kinder mit Bildern oder Vorlagen zum Ausschneiden, bei denen mehr als die Hälfte der Seiten (einschließlich Umschlag) ganz oder teilweise zum Ausschneiden bestimmt sind, sowie bewegliche Zieh- und Aufstell bilderbücher, die im Wesentlichen Spielzeug darstellen, der Normalsatz gilt? …“
Auszug aus einer kleinen Anfrage an den Bundestag
Doch lest selbst… Ich gebe zu, wir haben viel gelacht dabei… Und da sag noch mal einer, Steuerrecht sei trocken.